Allgemeine Geschäftsbedingungen der MDG

§ 1 Geltungsbereich

(1)           Die Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der MDG und ihren Auftraggebern über Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(2)           Die Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anerkennung durch die MDG.

(3)           Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Auftraggeber.

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags

(1)           Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.

(2)           Der Auftrag erstreckt sich auf die in dem Angebot umschriebenen Beratungsleistungen. Die Ausführungen darüber hinausgehender Aufträge bedürften einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3)           Die MDG ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen. Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat die MDG dafür zu sorgen, daß diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend § 5 (2) verpflichten.

(4)           Hat die MDG die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern der MDG außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

§ 3 Pflichten und Annahmeverzug des Auftraggebers

(1)           Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dafür zu sorgen, daß der MDG auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.

 (2)           Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der MDG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

 (3)           Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von der MDG angebotenen Leistung in Verzug, so ist die MDG berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, daß sie die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf die MDG den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch der MDG auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn die MDG von dem Kündigungsrecht kein Gebrauch macht.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1)           Das Beratungshonorar ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

 (2)           Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in dem Beratungshonorar eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

 (3)           Werden die Beratungsleistungen über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erbracht, ist die MDG berechtigt, die bisher erbrachten Beratungsleistungen am Ende eines Vierteljahres in Rechnung zu stellen.

 (4)           Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der MDG anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 § 5 Ausschließlichkeit und Vertraulichkeit

 (1)           Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrags von der MDG gefertigten Gutachten, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen, etc. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe der im Rahmen des Auftrags gefertigten Gutachten, Berichte und dgl. an einen Dritten bedürfen der schriftlichen Zustimmung der MDG. Gegenüber einem Dritten haftet die MDG im Rahmen von § 7 nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 gegeben sind.

 (2)           Die MDG behandelt alle internen Vorgänge und Informationen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen des Auftrags bekannt werden, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben.

§ 6 Mängelbeseitigung

 (1)           Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch die MDG. Nur bei fehlschlagender Nachbesserung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 (2)           Eine Rückgängigmachung des Vertrags kann nur verlangt werden, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt § 7 .

 (3)           Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in der Beratungsleistung enthalten sind, können jederzeit von der MDG auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, die in der Beratungsleistung der MDG enthaltenen Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen die MDG, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen wird die MDG den Auftraggeber vorher informieren.

§ 7 Haftung

 (1)           Die MDG haftet nur für Schäden aus dem Auftrag bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, daß Kardinalpflichten verletzt werden. In der Höhe haftet die MDG nur bis zur Höhe des Beratungshonorars beschränkt. Jede darüber hinausgehende Haftung insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

 (2)           Soweit die Haftung der MDG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 (3)           Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folgen hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

§ 8 Beendigung des Vertrags

 (1)           Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.

 (2)           Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff BGB gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluß ausgehändigt werden soll.

 (3)           Die MDG ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat, herauszugeben.

 § 9 Onlineshop

 (1)           In Bezug auf Rücksendung, Rückerstattung und Stornierung gelten die Vorschriften des BGB.

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 § 10 Schlußbestimmungen

 (1)           Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in München. Die MDG ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch am Ort seines allgemeinen Gerichtsstandes zu verklagen.

 (2)           Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

 (3)           Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

 (4)           Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 (5)           Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.