Kennzahlen im Buchhandel - Kennen, Verstehen und Nutzen!

Betriebsergebnis, Cash-Flow, Privatentnahmen, Gewinn


Buchhändler leben nicht vom Betriebsergebnis allein!

Sind Sie als Buchhändler erfolgreich, wenn Sie ein positives Betriebseregebnis haben? Ist ein negatives Ergebnis bereits eine Katastrophe?

Ein positives Betriebsergebnis hört sich gut an und sollte immer das Ziel Ihrer Buchhandlung sein. Dennoch leben Sie als Inhaber einer Buchhandlung nicht allein vom Betriebsergebnis. Und manchmal genügt das auch gar nicht.

Angestelltengehalt oder Betriebsgewinn für Inhaber
Sie haben die Wahl, sich und Ihren mitarbeitenden Familienmitgliedern ein Gehalt als Angestellte der Buchhandlung zu zahlen. Von diesem Gehalt können Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten und zugleich in die Sozialversicherungskassen einzahlen. Die Hälfte der Versicherungsbeiträge tragen die Angestellten privat, die andere Hälfte die Buchhandlung. Oder Sie ersparen Ihrer Buchhandlung diese Personalkosten inkl. Arbeitgebernebenkosten und leben dann vom positiven Betriebsergebnis. In beiden Fällen fällt Einkommenssteuer an, und es gelten die gleichen Steuerfreibeträge und -sätze. Die Grenze liegt bei € 8.130,- pro Jahr (2013). Der Eingangssteuersatz ist 14 % vom Einkommen. Er steigt bis zum Spitzensteuersatz von derzeit 42 % an. Dieser wird fällig bei Einkommen von mehr als € 52.882,- pro Jahr und Person.
Von dem Geld, das von Ihrem Gewinn nach Zahlung der Steuern übrig bleibt, bestreiten Sie als Inhaber ohne Anstellungsvertrag dann Ihren Lebensunterhalt.
Als Selbständige müssen Sie sich privat kranken- und rentenversichern. Bei kinderreichen Familien kann die gesetzliche KV günstiger sein als die private für Selbständige.

Gewinne für Darlehenstilgung und Investitionen
Ein positives Betriebsergebnis ist die notwendige Voraussetzung, um als Inhaber ohne Anstellungsvertrag von der Buchhandlung leben zu können. Allerdings: Ihr Betriebsgewinn dient nicht nur allein für Ihren Lebensunterhalt. Falls Sie ein Darlehen aufgenommen haben, leisten Sie die Tilgungszahlungen aus Ihrem versteuerten Gewinn. Was dann übrig ist, bleibt Ihnen für Ihren Lebensunterhalt. Besser als die Aufnahme eines Darlehens ist es, für die Investitionen Rücklagen zu verwenden, die Sie aus den Betriebsgewinnen der vergangenen Jahre angespart haben. Gewinne finanzieren also auch Neuinvestitionen.

Die am „Kölner Betriebsvergleich“ teilnehmenden Buchhandlungen erzielten in 2011 durchschnittlich einen Verlust von - 0,2 % vom Umsatz. Dies macht bei einem jährlichen Umsatz von bspw. € 800.000,- einen Betrag von € - 1.600,- für das Jahr. Bei diesem Vergleich ist es üblich, dass die Inhaber für sich einen kalkulatorischen Wert an Personalkosten, quasi ein fiktives Gehalt, ansetzen und zum Vergleich melden. So ist dieser Verlust dann vom kalkulatorischen Einkommen wieder abzuziehen.

Privatentnahmen
Als Angestelltem zahlen Sie sich jeden Monat das vertraglich festgelegte Gehalt aus. Auch als Inhaber ohne Anstellungsvertrag entnehmen Sie Ihrer Buchhandlung monatlich den Betrag, den Sie zum Leben brauchen. Das nennt man Privatentnahme. Diese wird, wie die Entnahme von Rücklagen, aus der Buchhandlung gebucht. Falls Sie am Jahresende keinen „Gewinn nach Steuern“ in gleicher Höhe wie die Summe aller Privatentnahmen erwirtschaftet haben, haben Sie zu viel Geld entnommen! Jede Privatentnahme bedeutet für Ihr Unternehmen einen „Geldabfluss“

Cash-flow
Kommen wir zur Kennzahl des Cash-flow. Der Cash-flow gibt den Fluss des Geldes in Ihrer Buchhandlung für den Zeitraum eines Geschäftsjahres an. Ein positiver Cash-flow bedeutet einen effektiven Zufluss an Kapital, ein negativer einen Abfluss.
Sie berechnen den Cash-flow, indem Sie zum Betriebsergebnis alle Aufwandsbuchungen Ihrer Finanzbuchhaltung, die keinen Geldabfluss bedeuten, hinzurechnen. Solche Aufwendungen ohne Geldfluss sind typischerweise die Buchung von Abschreibungen auf das Anlagevermögen, die Buchung von Rückstellungen für Resturlaubstage Ihrer Angestellten oder für „sichere Sonderaufwendungen in ungewisser Höhe“ im Folgejahr (Rückstellungen). Diese Buchungen haben zwar Ihr Betriebsergebnis rechnerisch verschlechtert, aber keinen Geldabfluss bewirkt. Darum werden diese Buchungen zum Betriebsergebnis wieder hinzu addiert. So kann das Ergebnis solch einer Rechnung aus einem negativen Betriebsergebnis einen positiven Cash-flow ergeben, also einen effektiven Geldzufluss im Geschäftsjahr trotz negativem Ergebnisses.
Der Cash-flow im Kölner Betriebsvergleich lag im Jahr 2011 durchschnittlich bei 0,7 % vom Umsatz. Somit ist den Teilnehmern im Schnitt also Kapital zugeflossen. Bei einem Umsatz von bspw. € 800.000,- pro Jahr entspräche dies einem effektiven Zufluss von € 5.600,-.

Relevanz des Cash-flow
Wen interessiert nun aber wirklich der Cash-flow? Zunächst Sie als Inhaber der Buchhandlung einmal im Jahr. Er zeigt Ihnen, ob Ihr Unternehmen durch regelmäßigen nennenswerten Kapitalzufluss in der Lage ist, liquide Mittel aufzubauen, von denen im Bedarfsfalle neue Investitionen getätigt werden können. Dazu ist es wichtig, dass Sie das zugeflossene Kapital nicht sofort für neues Umlaufvermögen, also Verkaufsware ausgeben, sondern es zum Großteil auch „flüssig“ halten (Geldmarktkonto, Sparanlagen mit kurzfristiger Kündigungsmöglichkeit). Ansonsten bräuchten Sie im Moment der Investition für z. B. neue Ladenmöbel einen Kredit bei der Bank! Und welche Kennzahl interessiert dann Ihren Bank“verkäufer“? Ihr Cash-flow: ob er positiv ist und wie hoch er ist. Daran kann er messen, ob Ihre Buchhandlung sein Darlehen überhaupt zurückzahlen können wird (Tilgung).
 
Sie sehen, nicht nur das Betriebsergebnis signalisiert Erfolg, sondern auch der Cash-flow. Seinen Lebensunterhalt finanzieren kann der Buchhändler außerdem auch aus einem Anstellungsverhältnis.

Ausblick: Im siebten Teil wollen wir Ihnen Kennzahlen aus dem Bereich Wareneinkauf und Beschaffung näherbringen.