Bezuschussung des Beratungshonorars

Eine gute Beratung hat verständlicherweise auch ihren Preis, aber Sie können unsere Leistungen aus dem Treuhandfonds Medien ganz erheblich bezuschussen lassen. In der Regel erhalten Sie für Beratungen und Projekte mit der MDG eine Förderung von 70 %, d.h. Ihre Eigenleistung beläuft sich auf 30 % des Nettohonorars zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den Rechnungsbetrag. Innovative Projekte mit Pilotfunktion können bis zu 100 % unterstützt werden, wenn die Erkenntnisse daraus auch anderen zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass Sie ein katholisch orientiertes Medienunternehmen (Verlag, Buch-/Klosterladen, Bücherei, Hörfunk-/Fernsehsender, Onlineaktivitäten) oder eine kirchliche/kirchennahe Institution vertreten. Über die Mittelvergabe entscheiden der MDG-Aufsichtsrat oder die Herren Bischöfe, Generalvikare und Finanzdirektoren der jeweiligen (Erz-)Bistümer.
Sprechen Sie mit uns, wir informieren Sie näher und helfen Ihnen bei der Beantragung!